Beratung & Schulung
Es gibt viele Gründe sich für uns zu entscheiden.
Wir zeigen nur wenige…
Unser Beratungsservice für Sie
Seit dem 01.01.2016 gibt es die neuen Pflegegrade.
Damit haben sich die Leistungen der Pflegeversicherung deutlich verbessert.
Das bedeutet:
Pflegebedürftige Menschen haben mehr Rechte und mehr Hilfe.
Aber: Die Regeln sind sehr kompliziert.
Viele verstehen nicht, welche Unterstützung ihnen wirklich zusteht.
Wir lassen Sie damit nicht allein!
Unser Beratungsservice hilft Ihnen Schritt für Schritt.
Wir unterstützen Sie
Wir helfen Ihnen schon beim Antrag für einen Pflegegrad.
Wir erklären alles in Ruhe.
Wir füllen die Anträge mit Ihnen zusammen aus.
Wir helfen bei der Ermittlung des Pflegebedarfs.
Wir begleiten Sie, wenn der Medizinische Dienst zu Ihnen nach Hause kommt.
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht zufrieden sind,
zeigen wir Ihnen, wie Sie Widerspruch einlegen können.
Wir helfen Ihnen auch, die Begründung dafür zu schreiben.
Gemeinsam die beste Lösung finden
Wir zeigen Ihnen, wie Sie die verschiedenen Leistungen
von Krankenkassen, Pflegekassen und Sozialhilfeträgern am besten kombinieren.
So wird die Pflege zu Hause bestmöglich finanziert.
Außerdem bieten wir:
Schulungen für pflegende Angehörige
Training von Pflegetechniken
Tipps zur Anpassung der Wohnung
Maßnahmen zur Sturz-Vermeidung
Unser Versprechen
Wir beraten Sie kompetent, verständlich und herzlich.
Wir sind an Ihrer Seite – damit Sie und Ihre Familie die Unterstützung bekommen, die Ihnen zusteht.
Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 müssen bei Erhalt der Geldleistung mit einem regelmäßigen Pflegeberatungsbesuch ( § 37.3 SGB XI ) die Sicherstellung ihrer Versorgung gegenüber der Pflegekasse nachweisen. Diese Beratungsbesuche führen wir bei Ihnen durch und weisen dies bei der Pflegekasse nach. Zudem erhalten Sie und Ihre pflegende Angehörige Beratung über Schulungsmaßnahmen zur Verbesserung und Unterstützung Ihrer Pflegesituation.
Im Pflegegrad 2 und 3 erfolgt dies 1x halbjährlich, im Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich und wird von Ihrer Pflegekasse bezahlt. Wir terminieren für Sie automatisch die regelmäßigen Folgetermine.
Im Zusammenhang mit den Pflegegraden haben Pflegeversicherte Anspruch auf Schulung zu Pflegeabläufen und Pflegesituationen in Ihrer Häuslichkeit. Hier können ebenfalls pflegende Angehörige in Pflegetechniken und Hygienemaßnahmen, sowie z b Rückenschonende Bewegungsabläufe geschult werden. Die Pflegekassen tragen diese Kosten. Auch der Besuch von Pflegekursen ist möglich.
Unsere Pflegeberater stehen Ihnen gerne und kompetent zur Seite.
Gerne unterstützen wir Sie optional auch bei der Abwicklung von Einstufungsanträgen, fachlicher Begleitung durch die Pflegeberater beim Hausbesuch durch den Medizinischen Dienst ( MDK ).