Beratung & Schulung

Es gibt viele Gründe sich für uns zu entscheiden.

Wir zeigen nur wenige…

Mit den zahlreichen Leistungsgrundlagen gibt es seit der Umstellung auf Pflegegrade zum 01.01.2016 deutliche Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung. Dem Pflegebedürftigen steht je nach Einstufung neue und erweiterte Hilfe zu. Leider ist es aber durch diese Vielschichtigkeit für den Betroffenen fast unmöglich dies zu verstehen.

Wir helfen Ihnen mit unserem Beratungsservice!

Dabei unterstützen wir Sie, ja nach Auftrag, bereits bei der Antragsstellung eines Pflegegrades und erledigen neben einer umfassenden Beratung auch das Ausfüllen des Antrages und der Pflegebedarfsermittlung und / oder begleiten Sie während dem Gutachten, wenn der MDK zu Ihnen kommt.

Wir zeigen Ihnen auf welcher Kombination der Leistungsarten Ihnen die bestmögliche Finanzierung der Pflegekosten ermöglicht. Sollten Sie mit den Ergebnissen der Einstufung nicht zufrieden sein, zeigen wir Ihnen den Weg des Widerspruchverfahren und die Begründungen auf. Sie finden Begleitung bei der Pflege Ihrer Angehörigen durch Schulung von Pflegemaßnahmen und Pflegetechniken, Wohnraumanpassung und sturzverhindernde Maßnahmen. Wir legen Ihnen den Weg und die Möglichkeiten dar, wie die häusliche Pflege durch Krankenkassen, Pflegekassen und Sozialhilfeträger finanziert werden kann, und zeigen Ihnen die bestmöglichen Kombinationen auf.

Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 müssen bei Erhalt der Geldleistung  mit einem regelmäßigen Pflegeberatungsbesuch ( § 37.3 SGB XI ) die Sicherstellung ihrer Versorgung gegenüber der Pflegekasse nachweisen. Diese Beratungsbesuche führen wir bei Ihnen durch und weisen dies bei der Pflegekasse nach. Zudem erhalten Sie und Ihre pflegende Angehörige Beratung über Schulungsmaßnahmen zur Verbesserung und Unterstützung  Ihrer Pflegesituation.

Im Pflegegrad 2 und 3 erfolgt dies 1x halbjährlich, im Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich und wird von Ihrer Pflegekasse bezahlt. Wir terminieren für Sie automatisch die regelmäßigen Folgetermine.                                                         

Im Zusammenhang mit den Pflegegraden haben Pflegeversicherte Anspruch auf Schulung zu Pflegeabläufen und Pflegesituationen in Ihrer Häuslichkeit. Hier können ebenfalls pflegende Angehörige in Pflegetechniken und Hygienemaßnahmen, sowie z b Rückenschonende Bewegungsabläufe geschult werden. Die Pflegekassen tragen diese Kosten. Auch der Besuch von Pflegekursen ist möglich.

Unsere Pflegeberater stehen Ihnen gerne und kompetent zur Seite.

Gerne unterstützen wir Sie optional auch bei der Abwicklung von Einstufungsanträgen, fachlicher Begleitung durch die Pflegeberater beim Hausbesuch durch den Medizinischen Dienst ( MDK ).

Wir sind für Sie da!

Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.